AGB des Filmtheaters
METROPOL Chemnitz


Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für das Kino METROPOL Chemnitz erkennt der Besucher die nachfolgenden Bedingungen und die Hausordnung der Betreiberin Frau Evelin Paulat im Rahmen des Vertragsverhältnisses als für ihn rechtsverbindlich an.

1. Jugendschutz

Die vom Besucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung. Der Besuch des Kinos METROPOL Chemnitz unterliegt den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der Öffentlichkeit. Der Besucher ist verpflichtet, auf Anforderung durch das Kontrollpersonal zum Zwecke des Altersnachweises einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Ein Anspruch auf Erwerb einer Eintrittskarte oder auf Einlass in die Filmvorstellung entfällt trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte dann, wenn der Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Schadensersatzansprüche des Besuchers aufgrund eines verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen.

2. Kartenverkauf

Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist ausgeschlossen.
Die Karten sind bar zu bezahlen.

3. Einlass

Der Veranstaltungsbereich wird dem Besucher 15 (fünfzehn) Minuten vor Vorstellungsbeginn zugänglich gemacht.
Ein Anspruch auf Einlass in eine laufende Vorstellung verfällt spätestens mit Beginn des Hauptfilmes. Der Einlass kann jedoch durch das Personal des METROPOL Chemnitz weiterhin gewährt werden.
Eine Erstattung des Eintrittspreises sowie Schadensersatzansprüche aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.

4. Sitzplatzwahl

Bei den Vorführungen herrscht freie Sitzplatzwahl. Ansprüche hinsichtlich der Platzvergabe können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend gemacht werden.

5. Verlust von Wertgegenständen

Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für den Verlust von Wertgegenständen ist eine Haftung des Betreibers bzw. Veranstalters ausgeschlossen.

6. Wechselgeld und Eintrittskarten

Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

7. Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Kinogebäude nicht gestattet. Das Verteilen von Handzetteln etc. sowie das Anbringen von Plakaten ist im Kino sowie auf dem gesamten Außenbereich verboten.

8. Aufenthalt in den Räumen des METROPOL Chemnitz

Der Besucher verpflichtet sich, für die Dauer des Aufenthaltes im Kino zu einer sorgfältigen Benutzung des Kinos, insbesondere dessen Einrichtungen und Inventarteile. Vorsätzliche Beschädigungen, Zerstörungen und Verschmutzungen gleich welcher Art werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

9. Filmen und Fotografieren

Aufzeichnungen in Bild und Ton (Fotos, Videos, Digitalaufnahmen, Audioaufnahmen usw.) sind am Veranstaltungsort nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber ist einverstanden, dass jederzeit Bild- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen oder Medienpartnern gemacht werden können. Er genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder in Medien aller Art (z.B. Zeitungen / Rundfunk / Fernsehen / Internet / Werbemittel usw.).

10. Anweisungen des Kinopersonals / Rauchverbot

Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Kinopersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellungen, gleich welcher Art, zu unterlassen. Dem Rauchverbot im Kinosaal und auf den Toiletten ist Folge zu leisten. Mobiltelefone (Handys) sind, zur Vermeidung von Störungen während der laufenden Vorstellung außer Betrieb zu nehmen.

11. Hausverbot

Der Betreiber und das Kinopersonal sind, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, berechtigt im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen.

12. Tiere

Hunde, ausgenommen Blinden, Führ- und Partnerhunde für behinderte Menschen, sowie andere Tiere dürfen zur Veranstaltung nicht mitgenommen werden. Weitere Informationen erhalten sie von unserem Personal.

13. Kinoprogramm-Änderungen

Kinoprogramm-Änderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein Schadensersatzanspruch bei Abänderung des Programms und Nichtzeigen eines bestimmten im Programm abgedruckten Filmes gleich welcher Art ist ausgeschlossen.

Für Sonderveranstaltungen wie z.B. Vormittagsveranstaltungen in den Ferien kann es zu Verspätungen mit dem Filmbeginn kommen.
Wir bitten um Verständnis.

Weitere Hinweise können Sie der Hausordnung des METROPOL Chemnitz entnehmen.

Chemnitz 2008



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